Spendenberichte

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Das Amt Usedom-Süd erstellt für die Gemeinden jährlich Berichte, in welchen die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke angegeben sind. Die jeweils aktuellen Berichte können während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, Zimmer 39, eingesehen werden.

Usedom, den 11.09.2018
gez. Lange
Kämmerin